Rhein-Durchgängigkeit : IKSR Mitgliedstaaten erklären Frankreichs Vorschläge als ungenügend
Trotz einiger interessanter Vorschläge Frankreichs an der Plenarsitzung der Internationalen Kommission für den Schutz des Rheins (IKSR) vom 4. Bis 5. Juli 2019 wurde die lange Reihe von Versprechungen, die Frankreich nicht einhielt (und von EDF) um eine weitere Episode angereichert.
Der neue Vorschlag sieht vor, die ökologische Durchgängigkeit prioritär in den Schlingen des ehemaligen Rheins zu erstellen. Die Schlingen „umgehen“ die drei großen, in beiden Richtungen unpassierbaren Staudämme (Rhinau Marckolsheim und Vogelgrün). Bestehende Hindernisse in den Schlingen (Kulturschwellen) aber auch die Ausleitungswehre sollen umgangen oder mit Fischtreppen ausgerüstet werden. Der französische Vorschlag gestattet zwar eine baldige Anbindung der deutschen lachsgängigen Zuflüsse (Elz und Dreisam), garantiert aber den versprochenen Lachsaufstieg bis Basel im Jahre 2020 nicht. Auch das französische Versprechen, die Wasservolumen in den Schlingen zu erhöhen ist zwar erwünscht aber ungenügend, denn die Mehrheit der Wanderfische wird immer der Hauptströmung im Kanal folgen. Die deutsche,schweizerische und die niederländischen Delegationen sowie die meisten Umweltverbände mit Beobachterstatus reagierten negatif auf diesen Vorschlag. Sie werfen Frankreich vor, die Umrüstung der grossen Staudämme Frankreich verhindern zu wollen oder auf die lange Bank zu verschieben (bis 2043 und später). Es ist nicht nachvollziehbar, warum Frankreich sein Versprechen die drei grossen Staudämme durchgängig zu machen nicht einlösen will. Es ist dringend, die Kontinuität für Fische sowohl im Hauptkanal als auch in den Schlingen wiederherzustellen.
Die Rhein-Ministerkonferenz der Anrainerstaaten in Amsterdam im Frühjahr 2020 wird sich mit der Frage auseinandersetzen müssen, denn die Haltung Frankreichs stellt den in Ausarbeitung stehenden Rheinplan 2040 in Frage.